AGB

Übersicht
1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN
2. VERTRAGSABSCHLUSS
3. LIEFERUNG
4. RÜCKSENDUNGEN / GUTSCHRIFTEN
5. PREISE
6. ZAHLUNG
7. EIGENTUMSVORBEHALT
8. GEWÄHRLEISTUNG
9. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNG
10. DATENSCHUTZ

1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Frühere Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie alle Notierungen früherer Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

2. Vertragsabschluss

Ein Liefervertrag kommt erst zustande, wenn der erteilte Auftrag durch uns schriftlich bestätigt wird oder wir durch Auslieferung der Ware zu erkennen geben, dass wir den Auftrag angenommen haben

3. Lieferung

Ab einen Nettoauftragswert von € 370,00 erfolgt Lieferung franko. Die Versandart (billigst) wird von ips bestimmt. Schreibt der Empfänger eine andere Versandart vor, so hat er eventuelle Mehrkosten zu tragen. Kleinstaufträge unter € 40,00 Nettowarenwert werden, mit einem Kleinmengenzuschlag von € 8,00 geliefert. Alle gängigen Artikel werden sofort nach Auftragseingang ausgeliefert. Selten verlangte Artikel haben eine Lieferzeit von 3-4 Wochen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Verzögerungen bei der Auslieferung, die durch Dritte verursacht wurden (Post, Bahn, Spedition), schließen eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus. Zu Teillieferungen und Teilleistungen ist ips jederzeit berechtigt.

4. RÜCKSENDUNGEN / GUTSCHRIFTEN

Rücksendungen von Waren sind nur gegen Aviso, mit unserem Einverständnis und franko Haus gestattet. Gutschriften sind ausnahmslos gegen Ware aus dem ips-Sortiment einlösbar.

5. PREISE

in den ips-Listen genannten Preise gelten vorbehaltlich inzwischen erfolgter Preisänderungen, exkl. MWSt. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Verpackungskosten sind in den Verkaufspreisen enthalten. ARA Nr. 0318.

6. ZAHLUNG

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind ips-Rechnungen für ips-Produkte innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsausstellung ohne Abzug zahlbar; OEM-Produkte innerhalb von 14 Tagen netto Kassa. Trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen. Sofern bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle des Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Verzugszinsen in der Höhe von 1 %/Monat zu berechnen. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere seine Zahlungen einstellt oder ein Scheck nicht einlösbar ist, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks durch uns angenommen wurden. In diesem Falle sind wir außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Annahme von Wechseln bedarf besondere Vereinbarung. Sie werden zahlungshalber nur angenommen, wenn ein Drittel des fälligen Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum bei uns eingegangen ist. Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzten, wobei er sich insbesondere im speziellen verpflichtet, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BmwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitution gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 11,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 4,00 zu bezahlen

7. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt ips-Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von ips gelieferten Ware ist erst nach vollständiger Bezahlung sämtlichen Forderung zulässig. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist ips berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch ips liegt kein Rücktritt vom Vertrage. Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, ist ips berechtigt, entweder die Ware bei ips einzulagern, wofür ips eine Lagergebühr von € 8,00 pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellt und gleichzeitig auf Vertrags- erfüllung besteht, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 30 % des Rechnungsbetrages als vereinbart.

8. GEWÄHRLEISTUNG

Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware vorgebracht werden. Bei einer fristgerechten, berechtigten Mängelrüge ist ips berechtigt Ersatzlieferungen vorzunehmen. Ist dies nicht möglich, besteht nur ein Recht zum Rücktritt. Im übrigen haftet ips nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt. Für Mängelfolgeschäden haftet ips angesichts der vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten der Erzeugnisse nicht. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn ips dem Kunden in einem nur an ihn gerichteten Schreiben diese Eigenschaftszusicherung abgegeben hat. Gewährleistungsansprüche gegen ips stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar: Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung iSd PHG gegen ips richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der ips-Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises.

9. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Gerichtsstand für alle sich aus dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft ergebenden Streitigkeiten sowie Erfüllungsort ist Wien. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch

10. DATENSCHUTZ

Im Sinne des Datenschutzgesetzes ist ips berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung eingeholten Daten über den Käufer zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.