AGB
Übersicht
1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN2. VERTRAGSABSCHLUSS
3. LIEFERUNG
4. RÜCKSENDUNGEN / GUTSCHRIFTEN
5. PREISE
6. ZAHLUNG
7. EIGENTUMSVORBEHALT
8. GEWÄHRLEISTUNG
9. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNG
10. DATENSCHUTZ
1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf
seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch
uns schriftlich bestätigt werden. Frühere Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie
alle Notierungen früherer Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
2. Vertragsabschluss
Ein Liefervertrag kommt erst zustande, wenn der erteilte Auftrag
durch uns schriftlich bestätigt wird oder wir durch Auslieferung der Ware zu
erkennen geben, dass wir den Auftrag angenommen haben
3. Lieferung
Ab einen Nettoauftragswert von € 370,00 erfolgt Lieferung franko.
Die Versandart (billigst) wird von ips bestimmt. Schreibt der
Empfänger eine andere Versandart vor, so hat er eventuelle Mehrkosten zu tragen.
Kleinstaufträge unter € 40,00 Nettowarenwert werden, mit einem
Kleinmengenzuschlag von € 8,00 geliefert. Alle gängigen Artikel werden sofort
nach Auftragseingang ausgeliefert. Selten verlangte Artikel haben eine
Lieferzeit von 3-4 Wochen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung unser Lager verlassen hat. Verzögerungen bei der Auslieferung, die
durch Dritte verursacht wurden (Post, Bahn, Spedition), schließen eine
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus. Zu Teillieferungen und
Teilleistungen ist ips jederzeit berechtigt.
4. RÜCKSENDUNGEN / GUTSCHRIFTEN
Rücksendungen von Waren sind nur gegen Aviso, mit unserem
Einverständnis und franko Haus gestattet. Gutschriften sind ausnahmslos gegen
Ware aus dem ips-Sortiment einlösbar.
5. PREISE
in den ips-Listen genannten Preise gelten
vorbehaltlich inzwischen erfolgter Preisänderungen, exkl. MWSt. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Verpackungskosten
sind in den Verkaufspreisen enthalten. ARA Nr. 0318.
6. ZAHLUNG
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind ips-Rechnungen
für ips-Produkte innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb
von 30 Tagen nach Rechnungsausstellung ohne Abzug zahlbar; OEM-Produkte
innerhalb von 14 Tagen netto Kassa. Trotz anderslautender Bestimmungen des
Kunden sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden
anzurechnen. Sofern bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, sind wir
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
wir über den Betrag verfügen können. Im Falle des Schecks gilt die Zahlung erst
als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Kunde in Verzug, so sind
wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Verzugszinsen in der Höhe von
1 %/Monat zu berechnen. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen
nicht beeinträchtigt. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt, insbesondere seine Zahlungen einstellt oder ein Scheck nicht
einlösbar ist, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks durch uns angenommen wurden. In
diesem Falle sind wir außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Annahme von Wechseln bedarf besondere
Vereinbarung. Sie werden zahlungshalber nur angenommen, wenn ein Drittel des
fälligen Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum bei uns
eingegangen ist. Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist zur
Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Der Vertragspartner
(Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger
entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzten, wobei er sich insbesondere im
speziellen verpflichtet, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes
zu ersetzen, die sich aus der VO des BmwA über die Höchstsätze der
Inkassoinstitution gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das
Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter
Mahnung einen Betrag von € 11,00 sowie für die Evidenzhaltung des
Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 4,00 zu
bezahlen
7. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt ips-Eigentum bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der bestehenden
Geschäftsverbindung. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von ips gelieferten Ware ist erst nach vollständiger Bezahlung sämtlichen
Forderung zulässig. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei
Zahlungsverzug – ist ips berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden
gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch ips liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, ist ips
berechtigt, entweder die Ware bei ips einzulagern,
wofür ips eine Lagergebühr von € 8,00 pro angefangenen Kalendertag in Rechnung
stellt und gleichzeitig auf Vertrags- erfüllung besteht, oder nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu
verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 30 % des
Rechnungsbetrages als vereinbart.
8. GEWÄHRLEISTUNG
Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von
8 Tagen nach Empfang der Ware vorgebracht werden. Bei einer fristgerechten,
berechtigten Mängelrüge ist ips berechtigt Ersatzlieferungen
vorzunehmen. Ist dies nicht möglich, besteht nur ein Recht zum Rücktritt. Im
übrigen haftet ips nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware
beschränkt. Für Mängelfolgeschäden haftet ips angesichts der
vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten der Erzeugnisse nicht. Eine zugesicherte
Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn ips dem Kunden in einem nur
an ihn gerichteten Schreiben diese Eigenschaftszusicherung abgegeben hat.
Gewährleistungsansprüche gegen ips stehen nur dem unmittelbaren
Kunden zu und sind nicht abtretbar: Allfällige Regressforderungen, die
Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung iSd PHG gegen ips
richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist
nach, dass der Fehler in der ips-Sphäre verursacht und zumindest
grob fahrlässig verschuldet worden ist. Gerechtfertigte Reklamationen
berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises.
9. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
Gerichtsstand für alle sich aus dem zugrunde liegenden
Rechtsgeschäft ergebenden Streitigkeiten sowie Erfüllungsort ist Wien. Es gilt
österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch
10. DATENSCHUTZ
Im Sinne des Datenschutzgesetzes ist ips berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung eingeholten Daten über den Käufer zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.